Allgemeine Nutzungsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von 2AM PACT einschließlich Accounts, Profilen, Channels, Deals, Reservierungen, Wartelisten, Loyalty-, Score- und Trust-Funktionen sowie der Studio- und Partnerbereiche. Datenschutzinformationen sind davon getrennt.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner für die Nutzung der 2AM-Plattform ist 2AM PACT, Dominik Pereira, Augustastraße 7, 58452 Witten, Deutschland, nachfolgend „2AM“.
Diese AGB gelten für die Nutzung der 2AM-App und der damit verbundenen Account-, Profil-, Channel-, Deal-, Loyalty-, Score-, Trust-, Studio- und Partnerfunktionen.
Abweichende Bedingungen eines Nutzers oder Studios gelten nur, wenn 2AM ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Begriffe und Nutzergruppen
Nutzer oder Member sind natürliche Personen, die einen persönlichen 2AM-Account verwenden.
Studio bezeichnet einen gewerblich, beruflich, organisatorisch oder unternehmerisch handelnden Anbieter oder Partner, der Studio-Funktionen von 2AM nutzt.
Deal bezeichnet einen innerhalb von 2AM dargestellten Vorteil, Zugang, Termin, ein Angebot, einen Produktbezug, Eventzugang, Service oder sonstigen Vorgang.
Channel ist ein Bereich, über den Inhalte, Zugänge, Loyalty und Deals gebündelt werden können.
3. Vertragsschluss, Geltung der AGB und Zustimmung
Der Nutzungsvertrag über einen persönlichen 2AM-Account kommt zustande, wenn die Registrierung erfolgreich abgeschlossen und der Account technisch angelegt wurde.
Vor Abschluss der Registrierung wird auf die jeweils geltende Fassung dieser AGB hingewiesen. Der Nutzer muss ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen.
Die dokumentierte AGB-Fassung ist für den jeweiligen Zustimmungsvorgang maßgeblich.
Die AGB-Zustimmung ist von der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärungen getrennt und stellt insbesondere keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung dar.
4. Mindestalter und Registrierung
Ein persönlicher 2AM-Account kann nur von Personen erstellt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Bei Registrierung und Nutzung sind verlangte Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu machen.
2AM darf erforderliche Angaben auf Plausibilität prüfen und bei berechtigten Zweifeln zusätzliche Bestätigungen verlangen.
5. Persönlicher Account und Zugangssicherheit
Ein persönlicher Account ist grundsätzlich nur für seinen Accountinhaber bestimmt. Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben, verkauft, vermietet oder zur Umgehung von Beschränkungen gemeinsam genutzt werden.
Zugangsdaten sind angemessen zu schützen. Konkrete Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff sind 2AM unverzüglich mitzuteilen.
Mehrfachaccounts dürfen nicht zur Umgehung von Deal-Limits, Wartelisten, Score-, Trust-, Loyalty-, Verifizierungs- oder sonstigen Zugangsregeln eingesetzt werden.
6. Leistungsumfang von 2AM
2AM stellt eine digitale Plattform bereit, über die Nutzer insbesondere Accounts und Profile verwalten, Channels folgen, Deals entdecken oder sichern, Vorgänge verfolgen, Informationen übermitteln und freigeschaltete Studio- oder Partnerfunktionen nutzen können.
Der konkrete Funktionsumfang kann insbesondere von Accountstatus, Region, Verifizierung, Channelzugehörigkeit, Dealstatus, Studiofreigabe und technischer Verfügbarkeit abhängen.
7. Rolle von 2AM bei Leistungen von Studios und Partnern
Betrifft ein Deal eine Ware, Dienstleistung, Veranstaltung, einen Zugang oder eine sonstige Leistung eines Studios oder Partners und ist 2AM nicht ausdrücklich selbst als Anbieter dieser konkreten Leistung bezeichnet, stellt 2AM grundsätzlich die technische Plattform und den organisatorischen Zugang bereit.
Ein etwaiger Vertrag über die konkrete Drittleistung kommt in diesen Fällen zwischen Nutzer und dem jeweiligen Studio oder Partner zustande.
Das Studio oder der Partner ist insbesondere für Inhalt, Durchführbarkeit, Qualität, Sicherheit, Preisangaben, Termine, gesetzliche Informationspflichten und die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Leistung verantwortlich.
Die Aufnahme, Darstellung, Prüfung oder Freischaltung eines Studios durch 2AM ist keine Garantie für dessen wirtschaftliche, fachliche oder rechtliche Leistungsfähigkeit.
8. Channels, Folgen und Verlassen
Der Zugang zu bestimmten Deals oder Vorteilen kann voraussetzen, dass ein Nutzer dem jeweiligen Channel folgt.
Beim Verlassen eines Channels kann der Zugang zu neuen channelbezogenen Deals und Vorteilen enden. Eine dort geführte Loyalty kann entsprechend der in 2AM ausgewiesenen Funktionsweise zurückgesetzt werden.
Bereits wirksam gesicherte oder laufende Vorgänge bleiben grundsätzlich nach ihrem bestehenden Status bestehen, soweit keine vorher erkennbare abweichende Voraussetzung oder ein rechtlicher oder sicherheitsbezogener Grund entgegensteht.
9. Deals, Bedingungen und Verfügbarkeit
Deals können insbesondere zeitlich, mengenmäßig, regional, nach Kapazität, Accountstatus, Verifizierung, Channelzugehörigkeit, Personengruppe oder sonstigen sachlichen Kriterien begrenzt sein.
Ein sichtbarer Deal begründet keinen Anspruch darauf, dass dieser unbegrenzt, dauerhaft oder für jeden Nutzer verfügbar bleibt.
Maßgeblich sind die beim Deal angezeigten Bedingungen und der serverseitig bestätigte Status.
Offensichtliche Darstellungs-, Übertragungs- oder technische Fehler begründen keinen Anspruch auf einen erkennbar fehlerhaften Vorteil. Bereits entstandene zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Sicherung, Reservierung und Dealstatus
Das Sichern oder Reservieren eines Deals erzeugt zunächst den innerhalb von 2AM ausgewiesenen digitalen Vorgangsstatus.
Ob und wann zusätzlich ein Vertrag über eine Leistung eines Studios entsteht, richtet sich nach der konkreten Dealgestaltung, den dort angezeigten Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Ein Vorgang kann insbesondere reserviert, wartend, eingereicht, angenommen, terminiert, bereit, in Bearbeitung, erfüllt, abgeschlossen, abgelehnt, storniert, abgelaufen, gescheitert, strittig oder entfernt sein.
11. Kapazitäten, volle Deals und Wartelisten
Bei begrenzter Kapazität kann ein Deal geschlossen oder eine Warteliste angeboten werden. Ein Wartelistenplatz garantiert keine spätere Teilnahme oder Leistung.
Wird ein Platz frei, kann der Vorgang nach der vorgesehenen Reihenfolge oder sachlich festgelegten Kriterien weitergeführt werden. Erforderliche Bestätigungen können zeitlich beschränkt sein.
Erreicht ein Gruppen- oder Mindestteilnehmer-Deal die erforderliche Teilnehmerzahl nicht, gilt dies allein nicht als Fehlverhalten des einzelnen Nutzers.
12. Fristen, Stornierung, Nichterscheinen und fehlende Mitwirkung
Für Deals können Storno-, Bestätigungs-, Einreichungs-, Abhol-, Termin- oder sonstige Mitwirkungsfristen gelten. Relevante Fristen werden beim jeweiligen Vorgang angezeigt.
Erfolgt eine erforderliche Reaktion trotz zumutbar erkennbarer Aufforderung nicht rechtzeitig, kann ein Vorgang nach der vorgesehenen Systemregel freigegeben, beendet oder als abgelaufen behandelt werden.
Ein nachweisbares Nichterscheinen bei einem verbindlich vereinbarten Termin kann als No-show bewertet werden. Ein No-show ist von einer rechtzeitigen oder berechtigten Stornierung zu unterscheiden.
Technische Fehler im Verantwortungsbereich von 2AM sollen dem Nutzer nicht als eigenes Fehlverhalten zugerechnet werden.
13. Ausfall, Storno durch Studios und Leistungsprobleme
Kann ein Studio eine vorgesehene Leistung nicht oder nicht wie angekündigt erbringen, ist grundsätzlich das Studio für die nach seinem Vertragsverhältnis erforderliche Lösung verantwortlich.
Je nach Vorgang können insbesondere Ersatztermin, alternative Leistung, erneute Bereitstellung, Korrektur, Stornierung, schadlose Beendigung oder eine gesetzlich geschuldete Erstattung in Betracht kommen.
Fehlende Produkte oder Varianten, fehlgeschlagene Zustellung, abgelehnte Nachweise oder nicht mögliche Dienstleistungen dürfen nicht automatisch als Fehlverhalten des Nutzers bewertet werden, wenn dieser den Umstand nicht zu vertreten hat.
14. Streitfälle, Nachweise und Support
Bei Streit über Erfüllung, Nachweise, Stornierung, Nichterscheinen oder sonstige Vorgänge kann der Vorgang als strittig markiert und sein endgültiger Abschluss vorübergehend ausgesetzt werden.
2AM kann zur Klärung vorhandene Vorgangsinformationen berücksichtigen und erforderliche, verhältnismäßige Angaben von den Beteiligten anfordern.
Support dient der technischen und organisatorischen Klärung. Besteht der zugrunde liegende Vertrag ausschließlich zwischen Nutzer und Studio, ersetzt der 2AM-Support nicht deren eigene rechtliche Verantwortlichkeit.
15. Loyalty
Loyalty bildet eine innerhalb von 2AM geführte channelbezogene oder funktionsbezogene Beziehung ab und kann von Zugehörigkeitsdauer, zulässiger Aktivität oder anderen ausgewiesenen Faktoren abhängen.
Loyalty besitzt keinen Geldwert, ist nicht auszahlbar und nicht frei auf andere Accounts übertragbar.
Bei Verlassen eines Channels sowie bei berechtigten Korrekturen, Rückabwicklungen, Manipulation oder Fehlbuchungen kann Loyalty nach den hierfür geltenden Systemregeln angepasst oder zurückgesetzt werden.
16. Score, Trust, Status und Zugangsberechtigung
2AM kann zur Einordnung von Aktivität und Zuverlässigkeit einen Score, Trust-Wert, Status, Level oder vergleichbare Zugangsmerkmale verwenden.
Solche Werte können insbesondere auf dokumentierten Dealabschlüssen, verifizierten Ereignissen, Stornierungen, No-shows, Rückabwicklungen, Korrekturen und anderen für die jeweilige Funktion festgelegten Vorgängen beruhen.
Diese Werte besitzen keinen Geldwert und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte dauerhafte Einstufung, Priorität oder einen bestimmten Deal.
Nachweisbare Berechnungsfehler, doppelte Ereignisse, Rückabwicklungen oder missbräuchlich erzeugte Werte dürfen sachgerecht korrigiert werden. Eine offensichtliche Fehlbewertung kann über den Support zur Prüfung gestellt werden.
17. Verifizierung, Member-Tiers und besondere Zugänge
Einzelne Funktionen können eine erfolgreiche Verifizierung, bestimmte Profilangaben, einen Status, ein Member-Tier oder weitere sachliche Voraussetzungen erfordern.
Eine Verifizierung bestätigt nur den jeweils tatsächlich geprüften 2AM-internen Status und stellt keine darüber hinausgehende Garantie für Identität, Bonität, berufliche Qualifikation oder sonstige Eigenschaften dar.
18. Unzulässige Nutzung, Manipulation und Umgehungsversuche
Insbesondere untersagt sind:
- Mehrfachaccounts zur Umgehung von Limits oder Wartelisten;
- unbefugte Accountweitergabe;
- Manipulation von Deals, Reservierungen, QR-Codes, Nachweisen, Status, Score, Trust, Loyalty oder Verifizierungen;
- Bots, Scraping oder automatisierte Massenabfragen außerhalb einer ausdrücklich vorgesehenen Schnittstelle;
- unbefugter Zugriff auf fremde Accounts oder Systeme;
- rechtswidrige, betrügerische, täuschende oder sonst missbräuchliche Nutzung;
- Maßnahmen, die Sicherheit, Stabilität oder Rechte anderer beeinträchtigen.
19. Nutzerinhalte, Studio-Inhalte, Dateien und Nachweise
Wer Texte, Bilder, Logos, Dateien, Nachweise, Beschreibungen oder sonstige Inhalte übermittelt, ist dafür verantwortlich, dass diese rechtmäßig sind und die erforderlichen Rechte bestehen.
Es dürfen keine unnötigen personenbezogenen Daten Dritter, privaten Nachrichten, Zugangsdaten oder sonstigen vertraulichen Informationen hochgeladen werden.
Nachweise müssen sachbezogen, wahrheitsgemäß und auf das für den Vorgang erforderliche Maß beschränkt sein.
20. Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten
Der Rechteinhaber räumt 2AM an rechtmäßig bereitgestellten Inhalten die für Betrieb und Darstellung der Plattform erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
Dies umfasst insbesondere Speicherung, technische Vervielfältigung, Formatierung, Größenanpassung, Übertragung und Darstellung gegenüber den bestimmungsgemäßen Empfängern.
Das Nutzungsrecht ist auf den Zweck des Plattformbetriebs und den hierfür erforderlichen Zeitraum beschränkt.
21. Rechte an App, Marke, Gestaltung und Plattform
Rechte an der 2AM-App, der technischen Plattform, eigenen Texten, Designs, Marken, Logos, Softwarebestandteilen und sonstigen geschützten Inhalten verbleiben bei 2AM oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Eine Nutzung außerhalb der vorgesehenen Funktionen ist nur zulässig, soweit sie gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich gestattet ist.
22. Einrichtung eines Studio-Kontos und Vertretungsberechtigung
Studio-Funktionen richten sich an Personen, die für einen gewerblichen, beruflichen, organisatorischen oder unternehmerischen Anbieter handeln.
Wer ein Studio anlegt oder verwaltet, versichert, hierzu berechtigt zu sein und die erforderliche Vertretungs- oder Verwaltungsbefugnis zu besitzen.
Studio-, Kontakt-, Unternehmens-, Standort-, Branchen-, Website- und sonstige Identifikationsdaten müssen richtig und aktuell sein.
23. Studio-Prüfung, Freigabe und Widerruf einer Freigabe
Die Einreichung eines Studios begründet keinen Anspruch auf Freischaltung, bestimmte Funktionen, eine bestimmte Darstellung oder dauerhafte Zulassung.
Eine Freigabe darf insbesondere von vollständigen Angaben, erforderlichen Nachweisen, technischer Eignung, Verwechslungsfreiheit, Rechtmäßigkeit, Sicherheit und der Einhaltung dieser AGB abhängig gemacht werden.
Eine Freigabe kann sachgerecht beschränkt oder aufgehoben werden, wenn Voraussetzungen entfallen, erhebliche falsche Angaben bekannt werden, Rechte Dritter betroffen sind oder ein Sicherheits- oder Rechtsrisiko entsteht.
24. Pflichten von Studios und Partnern
Studios sind insbesondere verpflichtet:
- Angaben zu Identität, Angebot, Standort, Öffnungszeiten, Kapazität und Erreichbarkeit aktuell zu halten;
- Deals und Leistungen wahrheitsgemäß, eindeutig und nicht irreführend zu beschreiben;
- erforderliche Genehmigungen, Zulassungen und gesetzliche Voraussetzungen selbst sicherzustellen;
- Preis-, Verbraucher-, Produkt-, Sicherheits-, Steuer- und sonstige Informationspflichten einzuhalten;
- Rechte an verwendeten Marken, Bildern, Texten und Logos zu besitzen;
- zugesagte Vorgänge zuverlässig zu bearbeiten und Ausfälle rechtzeitig kenntlich zu machen.
25. Verantwortung für Leistungen, Produkte und Angebote von Studios
Studios sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Waren, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Zugänge und sonstigen Leistungen sicher, rechtmäßig, vertragsgemäß und entsprechend ihrer Beschreibung erbracht werden.
Dies umfasst insbesondere fachliche Anforderungen, Produktsicherheit, Termine, erforderliche Hinweise, Verbraucherinformationen sowie gegebenenfalls Widerrufs-, Gewährleistungs- und Erstattungsrechte.
Bei körperlichen, gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Leistungen müssen Studios die für ihre Leistung erforderlichen Hinweise und Voraussetzungen selbst sicherstellen.
26. Studio-Inhalte, Rechte Dritter und Freistellung
Studios dürfen nur Inhalte und Kennzeichen verwenden, zu deren Nutzung sie berechtigt sind.
Verletzt ein Studio schuldhaft durch eigene Inhalte, Angebote oder Handlungen Rechte Dritter und werden deshalb berechtigte Ansprüche unmittelbar gegen 2AM erhoben, stellt das Studio 2AM im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Ansprüchen und erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei.
Dies gilt nicht, soweit 2AM die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
27. Prüfung, Moderation, Meldungen und Entfernung von Inhalten
2AM darf Inhalte und Vorgänge anlassbezogen prüfen, insbesondere nach Meldungen, bei Sicherheitsauffälligkeiten, Studio- oder Nachweisprüfungen oder konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß.
Soweit Prüfungen stattfinden, können technische Sicherheits- und Plausibilitätsprüfungen und – abhängig vom Vorgang – manuelle Bewertungen eingesetzt werden.
Rechtswidrige, offensichtlich unzulässige oder gegen diese AGB verstoßende Inhalte können entfernt, verborgen oder in ihrer Reichweite beschränkt werden.
Bei dringenden Sicherheits- oder Rechtsverletzungsfällen kann eine erforderliche Maßnahme ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdeverfahren bleiben unberührt.
28. Einschränkung, Sperrung und Schutzmaßnahmen
2AM darf Funktionen oder Accounts vorübergehend oder dauerhaft einschränken, wenn dies aufgrund eines erheblichen oder wiederholten Verstoßes, Sicherheitsrisikos, Missbrauchs, rechtswidriger Nutzung oder zum Schutz anderer erforderlich ist.
Art und Umfang richten sich nach Schwere, Wiederholungsgefahr und Dringlichkeit. Soweit möglich und zumutbar, können mildere Maßnahmen einer vollständigen Sperrung vorgezogen werden.
Gesetzliche Ansprüche auf Information, Abhilfe oder Überprüfung bleiben unberührt.
29. Laufzeit, Kündigung und Beendigung des Nutzungsverhältnisses
Soweit keine besondere Laufzeit vereinbart ist, besteht das Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit.
Nutzer können es grundsätzlich durch die vorgesehene Account-Löschung beenden.
2AM kann bei wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerem oder wiederholtem Missbrauch, Betrug, Sicherheitsangriffen oder erheblichen Rechtsverletzungen vorliegen.
Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
30. Account-Löschung, Studio-Löschung und Folgen
Die Löschung eines persönlichen Accounts und die Löschung eines verbundenen Studios sind unterschiedliche Vorgänge.
Bei Löschung eines Accounts können persönliche Zugänge, Profile, Channelzugehörigkeiten, Loyalty-, Score-, Trust- und sonstige accountbezogene Funktionen enden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrung entgegensteht.
Bei Studio-Löschung kann der persönliche Account bestehen bleiben, während Studio-Profil und Studiozugänge entfernt oder deaktiviert werden.
Bereits entstandene Ansprüche aus Verträgen mit Studios werden durch eine technische Account-Löschung nicht automatisch aufgehoben.
Weitere Informationen: Account & Daten löschen.
31. Technische Verfügbarkeit, Wartung und Sicherheit
2AM bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb, schuldet jedoch keine jederzeit vollständig unterbrechungs- oder fehlerfreie Verfügbarkeit, soweit eine solche Garantie nicht ausdrücklich übernommen wurde.
Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebung, Updates, Netzstörungen, Kapazitätsgrenzen oder sonstige technische Umstände können zeitweise zu Einschränkungen führen.
Planbare erhebliche Einschränkungen werden soweit angemessen angekündigt. Dringende Sicherheitsmaßnahmen können kurzfristig erfolgen.
32. Technische Drittanbieter und externe Infrastruktur
Für den Betrieb können technische Dienste Dritter eingesetzt werden, insbesondere für Authentifizierung, Datenbanken, Dateispeicherung, serverseitige Funktionen, E-Mail-Versand, Adressfunktionen und Web-Infrastruktur.
Störungen solcher Dienste können einzelne Funktionen beeinträchtigen. Für eigenes Verschulden haftet 2AM nach den Haftungsregelungen dieser AGB.
33. Weiterentwicklung, Änderungen und Aktualisierungen der App
2AM darf Funktionen aus sachlichen Gründen weiterentwickeln, ergänzen oder ändern.
Sachliche Gründe können insbesondere Sicherheit, Missbrauchsschutz, technische Weiterentwicklung, Interoperabilität, Änderungen von Drittanbieter-Infrastruktur, rechtliche Anforderungen, Fehlerbehebung oder Verbesserung der Bedienbarkeit sein.
Soweit zwingende Vorschriften über digitale Produkte oder Dienstleistungen anwendbar sind, erfolgen Änderungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Gesetzliche Informations-, Aktualisierungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
34. Statusanzeigen, lokale Informationen und Benachrichtigungen
Status-, Kapazitäts-, Entfernungs-, Zeit-, Standort- und Verfügbarkeitsanzeigen können von übermittelten Daten und laufenden technischen Aktualisierungen abhängen.
Bei zeitgleichen Zugriffen ist der serverseitig bestätigte Vorgangsstatus maßgeblich.
Push-, E-Mail- und sonstige Benachrichtigungen dienen ergänzend der Information. Bei laufenden Vorgängen soll zusätzlich der aktuelle Status innerhalb der App beachtet werden.
Gesetzliche Rechte werden durch eine verspätete oder ausgefallene optionale Benachrichtigung nicht ausgeschlossen.
35. Kosten, Studio-Kosten und künftige Bezahlfunktionen
Allein durch Registrierung und Zustimmung zu diesen AGB entsteht keine versteckte oder nachträglich allein durch diese AGB begründete Zahlungspflicht gegenüber 2AM.
Aus derzeit unentgeltlich bereitgestellten Funktionen entstehen keine zukünftigen Entgelte ohne vorherige gesonderte Vereinbarung.
Werden künftig kostenpflichtige 2AM-Funktionen, Pakete, Abonnements oder sonstige entgeltliche Angebote eingeführt, werden Preis, Leistungsumfang, Laufzeit und wesentliche Bedingungen vor Vertragsschluss gesondert und transparent mitgeteilt. Eine Zahlungspflicht entsteht erst durch den hierfür vorgesehenen ausdrücklichen Vertragsschluss.
Entgelte eines Studios für dessen eigene Leistung betreffen das Vertragsverhältnis mit diesem Anbieter, sofern 2AM nicht ausdrücklich selbst Anbieter der entgeltlichen Leistung ist.
36. Haftung von 2AM
2AM haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ebenfalls unberührt bleibt eine zwingende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere soweit eine Haftung nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet 2AM auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Diese Regelung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 2AM.
37. Leistungen und Inhalte von Studios, Partnern und sonstigen Dritten
2AM haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrags, der ausschließlich zwischen Nutzer und Studio, Partner oder sonstigem Dritten besteht.
Dies betrifft insbesondere Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit, Lieferbarkeit, Terminwahrnehmung, Preisgestaltung oder Rechtmäßigkeit einer Drittleistung, soweit 2AM den betreffenden Umstand nicht selbst zu vertreten hat.
Eigene Pflichten von 2AM hinsichtlich des Plattformbetriebs bleiben unberührt.
38. Außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs
Wird eine Leistung durch außergewöhnliche, außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, können Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Behinderung eingeschränkt sein.
Hierzu können insbesondere erhebliche Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder vergleichbare nicht beherrschbare Umstände gehören.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
39. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht Gegenstand einer pauschalen AGB-Einwilligung.
Informationen enthält die zentrale Datenschutzerklärung. Ergänzende Informationen befinden sich unter Datenschutz für Nutzer und Datenschutz für Studios.
Gesetzliche Datenschutzrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
40. Änderungen dieser AGB und neue Fassungen
Änderungen dieser AGB wirken nicht allein deshalb rückwirkend, weil eine neue Fassung auf der Website veröffentlicht wird.
2AM kann eine neue Fassung insbesondere bei Änderungen der Plattform, neuen Funktionen, geänderten rechtlichen Anforderungen oder zur Schließung sachlicher Regelungslücken vorlegen.
Soweit eine Änderung für ein bestehendes Vertragsverhältnis einer erneuten Zustimmung bedarf, wird sie erst nach der erforderlichen Zustimmung Vertragsbestandteil.
Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Weise kenntlich gemacht. Zwingende gesetzliche Informations-, Zustimmungs- oder Änderungsanforderungen bleiben unberührt.
41. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Verbraucherschutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten Gerichtsstandsvereinbarungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
42. Schlussbestimmungen, Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Kontakt
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fragen zu diesen AGB, einem Account oder Vorgang können an support@2am-pact.com gerichtet werden.
Anbieterinformationen befinden sich zusätzlich im Impressum.